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Sie haben Ansprüche wir unsere Richtlinien.

 • Wirtschaftlicher Nutzen

Ihr Projekt erfüllt betriebswirtschaftliche Ziele der RailAway AG in Form von Mehrumsatz, Mehrertrag und positiver Beeinflussung der Verkehrsentwicklung, zur Erhöhung der Rentabilität oder des Kostendeckungsgrades.


• Unterstützung Marketingziele/Positionierung Unternehmen

Ihr Projekt unterstützt die geltenden Marketing- und Kommunikationszielsetzungen der RailAway AG und respektiert die Positionierung des Unternehmens.


• Keine Geldleistung

Die RailAway AG bezahlt im Rahmen von Partnerschaften keine Geldleistungen. Der durch den Partner beanspruchte Gegenwert muss durch entsprechende Kommunikations- und Sachleistungen erbracht werden können.


• Starke Rolle der RailAway AG

Die RailAway AG beansprucht in einer Partnerschaft eine starke Rolle. Nur in Ausnahmefällen tritt die RailAway AG als Nebenpartner auf, beispielsweise, wenn auf Gegengeschäftsbasis keine stärkere Rolle möglich ist, die RailAway AG aber trotzdem eine Partnerschaft anstrebt.


• Markenstarke Partner und RailAway AG

Die Partner der RailAway AG verfügen über eine führende Stellung in ihrem Markt und ein intaktes Image. Die Partnerschaft trägt dazu bei, dass sich die Marke RailAway AG weiter entwickelt.

 

Partnerschaftsantrag

Ersatzinhalte