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FAQ Leistungsabrechnung.

 

Egal über welchen Kanal die Kunden ihre Freizeitleistung buchen, die Abrechnung erfolgt aufgrund der Verkaufszahlen über alle Vertriebskanäle (POS, Automat, Onlinekanal, etc.) automatisch. RailAway vergütet Ihre erbrachten Freizeitleistungen monatlich auf Ihr IBAN-Konto (jeweils ca. Mitte des Folgemonats).

Die Basis der Leistungsabrechnung bilden die Absatzzahlen wodurch sich diese exakt mit den effektiven Verkaufszahlen decken. 

 

 

Wir vertreiben die Freizeitleistungen Online über den Webshop und Offline am POS/Billettautomat). Hierfür erhalten Sie wie bis anhin zwei Abrechnungen per E-Mail: Für Online- und Offline-Verkäufe.

Beachten Sie bitte den Hinweis im Kassenhandbuch auf Seite 3. Sie können das Kassenhandbuch per Mail bei uns bestellen

 

RailAway stellt keine Tools zur Kontrolle zur Verfügung. Es ist den Partnern überlassen, wie Sie die geleisteten Freizeitleistungen mit der Abrechnung von SBB RailAway gegenüberstellen.

 

Sie können über die eingezogenen Voucher für interne Kontrollzwecke verfügen. RailAway fordert die ab 1. Juli 2019 eingelösten Voucher nicht mehr ein. Sie brauchen diese nicht aufzubewahren. 

 

Das kann vorkommen. Massgebend für die Abrechnung ist das Verkaufsdatum der Freizeitleistung (und nicht das Reisedatum). 

 

Die Leistungsabrechnung erfolgt immer monatlich.
Auch für Grossveranstaltungen gilt diese Regelung.

 

Überprüfen Sie die Billette bitte visuell anhand folgender Merkmale:

Für noch mehr Sicherheit gibt es die Möglichkeit der Mobilekontrolle. Ihre RailAway Ansprechperson zeigt Ihnen gerne weiteren Informationen dazu.

 

Für die SwissPass-Referenzierung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • SecuTix-Systeme oder App ScuTix Access Controll vor Ort im Einsatz.
  • Axess oder Skidata-Schnittstelle.
  • Zuweisung erfolgt über RailAway.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem RailAway-Sales Manager.

 

FAQ Service après-vente.

 

Bei Problemen oder Ausfällen vor Ort oder bei Kapazitätsengpässen im Zusammenhang mit der Distribution der Freizeitleistung, verständigt der Partner RailAway unverzüglich über vertrieb@railaway.ch.

 

Kunden, die den Kauf der Freizeitleistung und das Laden auf den SwissPass nachweisen sowie den SwissPass vorzeigen können, erhalten bei Nichtfunktion des SwissPass kostenlos eine Ersatzkarte respektive ein Zutrittsticket vom Partner. Den Nachweis können Kunden beispielsweise über einen Ausdruck oder durch Vorzeigen der Bestellübersicht im SBB Webshop erbringen. Um die Nichtfunktion des SwissPasses zu analysieren, melden sich Kunden beim SBB Kundendienst.

Ziel des Supports ist stets, dem Kunden einen raschen und unkomplizierten Zugang zur Freizeitleistung zu ermöglichen.

 

Vollumfänglich nichtbenützte Freizeitleistungen mit entsprechendem Nachweis werden durch die SBB Verkaufsstellen bearbeitet.

 

Erstattungen von nachweislich nur zum Teil benutzten Mehrtagesangeboten (z.B. 2-Tages-Skipass nur 1 Tag benutzt) werden durch den Leistungspartner oder die Versicherung des Kunden abgewickelt.

Ersatzinhalte